DEHS52001
Gefahrenbeurteilung nach das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Die Identifizierung von Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer ist gesetzlich vorgeschrieben. Da das Dokument nach das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verfasst ist, die von allen Organismen anerkannt ist, ist die Einhaltung dieser Verpflichtung sichergestellt. Dank des Gefahrenbeurteilung können Gefahren, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, systematisch erfasst werden und Fälle ermittelt werden, die eine Risikobewertung erfordern.
Der Gesetzgeber gibt den Betrieben entsprechende Richtlinien vor, nach denen eine effektive Beurteilung der Gefahren vorgenommen und in Folge sicherheits- und gesundheitsfördernde Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Das Arbeitsschutzgesetz behandelt von § 3 bis § 14 die Pflichten, denen der Unternehmensleiter nachkommen muss, um eine effektive Gefährdungsbeurteilung zu vollziehen und entsprechende Verhaltensmaßregeln aufzustellen. Dabei wird ihm auferlegt, vorhandene Maßregelungen, die die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer betreffen, dauerhaft zu kontrollieren und zu verbessern.
Unsere Berater sind Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Arbeitssicherheit; wir versichern Ihnen auch, dass die Person, die Sie betreuen wird, Experte auf IHREM speziellen Bereich ist (Lebenslauf verfügbar).
Die Artikel umfasst:
- Gefahrenermittlung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb bei spezifische check
listen identifizierung und erfassung
- Risikobeurteilung bei unsere software CRisk-Safety erfüllung
- resultierende Massnahmen planung
- Vorbereitung von allen Arbeitsicherheits Dokumenten
Tätigkeiten werden beim FASI Spezialisten der Arbeitsicherheits prepariert.
Pays | Allemagne |
Secteur | Tous |
Domaines d'intervention | Santé et Sécurité au travail, Gestion d'entreprise |
Intervention | Conseil, Documents |
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Langue | Allemand |